Datenschutzgrundverordnung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Datenschutzgrundverordnung und viele Neuerungen.
Ab 25. Mai 2018 gilt gleiches Datenschutzrecht für alle EU-Mitgliedsstaaten. Dann werden die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) EU-weit verbindlich. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.
Mit der europaweiten Vereinheitlichung des Datenschutzrechts wird künftig verhindert, dass Unternehmen ihren Firmensitz in EU-Länder mit dem niedrigsten Datenschutzniveau verlegen. Das ist neben dem Marktortprinzip der größte Gewinn für Verbraucher. Die DSGVO gilt für jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch ein in der EU ansässiges Unternehmen - unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung tatsächlich in der EU stattfindet. Sie gilt andersherum aber auch für Unternehmen, die nicht in der EU niedergelassen sind, aber Waren oder Dienstleistungen beispielsweise auf europäischen Webseiten anbieten oder das Verhalten von Kunden in der EU beobachten.