Tipps im Schadenfall

 

Bitte zeigen Sie uns den Schaden schnellstmöglich per Telefon, E-Mail oder mit unserem Online-Formular an.

Wir geben Ihnen gerne Tipps für den Fall der Fälle:

Bei Einbruchdiebstahl
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für Gebäudeschäden ein. Reichen Sie die Belege über die Erstanschaffungen der entwendeten bzw. beschädigten Gegenstände ein. Reichen Sie eine vorläufige Aufstellung der entwendeten und/oder beschädigten Gegenstände mit Angabe von Anschaffungsjahr und Anschaffungskosten ein. Halten Sie den Schaden mit Hilfe einer Kamera oder eines Fotoapparates fest.

Bei Feuerschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück, insbesondere genaue Schadenursachenschilderung und Hergang des Schadens. Ebenso die Tagebuchnummer der Polizei bzw. das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Ist die Brandstelle durch die Kripo bereits freigegeben worden? Ja/Nein? Reichen Sie schadenbedingte Kostenvoranschläge ein. Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an. Schätzen Sie die Gesamtschadenhöhe (unverbindlich). Legen Sie Zeitungsartikel / Presseberichte bei, sofern welche existieren Schadenminderungsmaßnahmen (keine Reparatur) sind vom Versicherungsnehmer zu veranlassen

Bei Leitungswasserschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Reichen Sie uns die Reparaturrechnung der Behebung des Rohrbruchs im Original ein (Keine Rechnung über Sanierungsmaßnahmen oder andere Reparaturen) Bitte bewahren Sie das beschädigte Rohrstück bis zur abschließenden Regulierung auf. Reichen Sie einen schadenbedingten Kostenvoranschlag über die Folgeschäden ein. (z.B. Putzarbeiten, Malerarbeiten etc.) oder eine Aufstellung über die Beseitigung der Schäden in Eigenleistung ( Bitte Materialkosten & Arbeitszeit angeben ) Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos von der Ursache und den Folgeschäden an. Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich) Sind die beschädigten Gebäudebestandteile ( wasserführende Anlagen ) in den letzten 5 Jahren erneuert / repariert worden, wenn ja von wem?

Bei Sturmschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Machen Sie verbindliche Angaben zum Schadentag. Reichen Sie den Kostenvoranschlag für die sturmbedingten Folgeschäden ein. Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an. Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich). Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen von Ihnen zu veranlassen sind. ( keine Reparaturen )

Elementarschäden Überschwemmungsschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. War der gesamte Grund und Boden des versicherten Grundstückes überflutet?
War die Ursache eine Ausuferung eines oberirdischen Gewässers? Wie hoch war das Grundstück überflutet? Durch welche Öffnungen drang das Wasser in das Haus ein? Reichen Sie bitte entsprechende Zeitungsartikel ein und versuchen Sie auf Fotos den Weg des Wassers in das Gebäude zu beschreiben. Reichen Sie schadenbedingte Kostenvoranschläge und aussagekräftige Schadenfotos ein.

Bei Fahrraddiebstahlschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle. Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein. Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss). Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach. Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.

Bei Blitzschlagüberspannung
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Machen Sie verbindliche Angaben zum Schadentag. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für schadenbedingte Reparaturen ein. Reichen Sie eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände/Gebäudeteile ein. Geben Sie an, wo der Blitz eingeschlagen ist, wenn möglich durch Schadenfoto belegen. Reichen Sie Zeitungsberichte über Schäden in der Region ein. Reichen Sie die Erstanschaffungsrechnung der vom Schaden betroffenen Sachen ein. Bewahren Sie bitte die beschädigten Teile bis zur abschließenden Regulierung auf

Bei Vandalismusschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein. Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an. Ebenso die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich)

Bei Bauleistungsschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben. Reichen Sie ein Leistungsverzeichnis/Erstangebot für die beschädigten Sachen ein. Reichen Sie Kostenvoranschläge zur Schadenbeseitigung ein

Bei Rechtschutzschäden
Wann genau hat sich welches Ereignis zugetragen, für das Deckungsschutz angefragt werden soll? Den bisherigen Schriftverkehr zu diesem Ereignis, sofern vorhanden. Nach Erhalt werden wir eine Deckungsschutzanfrage für Sie beim Versicherer halten.

Bei Haftpflichtschäden
Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Reichen Sie den gesamten Schriftverkehr, den Sie vom Anspruchsteller erhalten haben ein. Erkennen Sie bitte keine Entschädigungspflicht an und beauftragen Sie wegen der gegen Sie gerichteten Ansprüche keinen Rechtsanwalt. Falls Klage gegen Sie erhoben wird, senden Sie uns bitte den Antrag, die Klageschrift und ggf. die Terminvorladung zu. Ergeht gegen Sie ein Mahnbescheid, erheben Sie bitte selbst fristgerecht Widerspruch und senden Sie uns Durchschriften des Mahnbescheides und des Widerspruchs.